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Information zum E-Rezept
Vom 1. Januar 2022 gilt nach mehreren Probephasen flächendeckend das Elektronische Rezept, kurz E-Rezept. Vertragsärztinnen und -ärzte sowie deren Patientinnen und Patienten müssen das E-Rezept bei der Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über die gesetzliche Krankenversicherung nutzen. Der Arzt verschreibt, Sie lösen es digital mit wenigen Klicks ein und übermitteln so Ihren Bedarf an die Apotheke. Das geschieht über einen QR-Code, zudem sind alle Beteiligten (Arzt, Apotheke, Krankenkasse) in einer Datenbank vernetzt, was den Austausch und die Zusammenarbeit verbessert.